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Landleben Freiland Körnerfutter Auslese 7 kg - SALE

Körnerfutter Auslese eignet sich zum aus der Hand füttern um Vertrauen aufzubauen:
 
  • mit Sonnenblumenkernen
  • ohne Hafer
  • mit Gerste
  • Komponentenreich
  • GVO-frei*
Landleben Freiland Körnerfutter Auslese 7 kg - SALE
Artikel-Nr.: (HOG02070)
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Produktwissen

Beschreibung

Freiland Geflügel-Körnerfutter Auslese zum Füttern aus der Hand

Diese komponentenreiche und feine Vollkorn-Getreidemischung ist für alle Geflügelarten, besonders für Zwerghühner, Enten, Gänse, Tauben und Fasane bestens geeignet. Das mehrfach gereinigte Ergänzungsfutter kann sehr gut mit dem Landleben Freiland Vollkorn-Legemehl und dem Freiland Legepellet kombiniert werden.


 

Fütterungsempfehlung

Landleben Geflügel-Körnerfütter "Auslese" eignet sich nicht zur freien Aufnahme. Die Tiere würden sonst die "Leckerbissen" heraussortieren und verfetten. Reichen Sie die Körnermischung daher portionsweise, am besten draußen im Gehege um die Zutraulichkeit zu fördern.

Inhaltsstoffe

Zusammensetzung:
Weizen, Mais, Gerste, Erbsen gebrochen, Gerste, 5.0 % Muschelschrot, 4.0 % Sonnenblumenkerne, 0.5 % Leinöl

Analytische Bestandteile
 
Rohprotein 11.00 %
Rohfett 4.70 %
Natrium 0.02 %
Rohasche 6.50 %
Calcium 1.85 %
Lysin 0.41 %
Rohfaser 3.50 %
Phosphor 0.30 %
Methionin 12,4 MJ ME / kg 0.18 %

Hinweis
* GVO-freiDie Höveler Spezialfutterwerke GmbH Co.KG setzten für die oben genannten Produktgruppen gezielt keine Futtermittel oder Futtermittelkomponenten bei der Produktion ein, die unter Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 bei der Deklaration eines Hinweises auf gentechnisch veränderte Komponenten bedürfen. Höveler produziert nach den Qualitätsvorgaben (QS, GMP+ B1, A Futter, ISO 9001:2008, EG-ÖKO VO und VLOG) und einem entsprechenden Prüfplan. Die nach dieser Systematik hergestellten Futtermittel werden nur dann an den Vertragspartner ausgeliefert, wenn die in Satz 1 genannten Prüfungen kein Erfordernis ergeben haben, das Futtermittel nach der Verordnung (EG) 1829/2003 oder 1830/2003 zu kennzeichnen. Im Übrigen erfolgt die Deklaration der Futtermittel nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.



 

Kundenbewertungen

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